Jobcenter Umzug Berlin: Wichtige Informationen und Tipps für Hartz 4- und Bürgergeld-Empfänger
Erfahren Sie, was für Sie beim Umzug nach Berlin als Jobcenter-Empfänger wichtig ist, insbesondere die Kosten für eine Unterkunft. Holen Sie sich nützliche Tipps und Informationen für Ihren Umzug!
Mit Bürgergeld einfach umziehen?
Wenn Sie als Bürgergeld-Empfänger einen Umzug durchführen möchten, benötigen Sie die Zustimmung des Jobcenter Umzug Berlin. Das bedeutet auf jeden Fall Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter beim Jobcenter. Möglicherweise steht der Jobcenter Ihrem Umzug in eine neue Wohnung, ggf. auch in eine andere Stadt, negativ gegenüber.
Übernimmt das Jobcenter die Kosten?
Grundsätzlich ist es sehr schwierig, eine neue Wohnung zu finden. Die Miete ist meist inakzeptabel und die Kosten für eine neue Wohnung könnten ebenfalls problematisch sein. Die neue Wohnung befindet sich vielleicht sogar in einer anderen Stadt. Beim Jobcenter ergibt sich eventuell das Problem, dass die neue Miete nicht mehr innerhalb des finanziellen Rahmens liegt.
Sie haben keinen Anspruch auf eine Übernahme der nun höheren Kosten. Das Jobcenter Umzug Berlin muss nicht die Unkosten der neuen Wohnung tragen. Ebenso wenig muss es bei einem Umzug finanziell helfen.
Welche Kosten vom Jobcenter Umzug Berlin übernommen werden
Das Jobcenter Umzug Berlin kann Ihnen z.B. für den Umzug in eine andere Stadt finanzielle Hilfen gewähren. Darüber hinaus können Sie ein Darlehen für die Mietkaution beim Jobcenter beantragen. In der Regel müssen sie den Kredit zu einem Zinssatz von fünf Prozent monatlich tilgen.
Zuschüsse vom Jobcenter
Sollte das Jobcenter die Umzugskosten wenigstens bezuschussen, sieht die Lage anders aus. Allerdings sollten sie nicht alleinerziehend, behindert und für Ihr Alter noch gesund und fit sein. Aufgrund Ihrer körperlichen Konstitution traut man Ihnen zu, den Umzug mit Freunden, Bekannten, Verwandten und weiteren Umzugshelfern selbst durchzuführen. Das betrifft auch Personen, die nicht zu Leistungen berechtigt sind, wenn sie die Umzugskosten nicht übernehmen können.
Das Jobcenter Umzug Berlin übernimmt nichts?
Wenn das Jobcenter die Umzugskosten nicht oder kaum übernimmt, müssen sie viel Eigenleistung aufbringen. Ein Umzugsunternehmen übernimmt nur das Beladen, Entladen und den Transport Ihres Umzugsgutes, ggf. in eine andere Stadt.
Der Umzug ist nicht notwendig
Das Jobcenter Umzug Berlin kann oft die Gründe für den Umzug nicht nachvollziehen. Sollten Hartz-IV und Bürgergeld-Empfänger lediglich eine andere Wohngegend oder eine schönere Wohnung wünschen, können sie keine Hilfe beim Jobcenter beantragen. Es wird als nicht erforderlich erachtet, insbesondere vom Jobcenter.
Ihre Umzugsfirma in Berlin
Die geschulten Berater unserer Umzugsfirma aus Berlin wissen, was erforderlich ist. Gemeinsam mit Ihnen finden sie eine Lösung für den bevorstehenden Jobcenter Umzug Berlin. Dazu kalkulieren sie sorgfältig und erstellen einen Kostenvoranschlag, so dass die Auslagen auch übernommen werden. Wenn das erledigt ist, können Sie finanzielle Hilfe beim Jobcenter beantragen.
Ein gutes Umzugsunternehmen für eine problemlose Durchführung
Oft bietet ein Umzugsunternehmen unterschiedliche Leistungen. Wählen Sie zwischen kostenlosen Online-Services und kostenpflichtigen Zusatzleistungen. Wenden Sie sich an die Umzugsberater, die Ihre Ansprechpartner sind. Wenn der Umzug vorbei ist, stellt ein Umzugsunternehmen dem Jobcenter seine Auslagen in Rechnung und die Kosten werden erstattet. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wie unterstützen Sie die Umzugsberater?
Bei einem Umzug kalkulieren, planen und koordinieren sie mit Ihnen zusammen. Darüber hinaus prüfen sie alle Zusatzleistungen hinsichtlich Kosten und Nutzen. Je nach Ihrer individuellen Situation müssen sie das mit Ihnen absprechen. Das Jobcenter gibt eventuell Zuschüsse für die Umzugskosten und weitere Leistungen. Für eine Verpflegung der Umzugshelfer müssen Sie allerdings selbst sorgen.
Umzug in ein anderes Bundesland
Sie müssen beachten, dass sich die Rechtsgrundlagen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Ihrem Umzug sollten frühzeitige Gespräche mit den jeweiligen Sachbearbeitern einer anderen Stadt vorausgehen.
Wenn Sie einfach ohne Einverständnis grundlos die Wohnung wechseln, haben Sie Konsequenzen vom Jobcenter zu befürchten. Eventuell müssen Sie mit Leistungskürzungen oder sogar der Einstellung monatlicher Zahlungen rechnen.
Übernahmegründe der Kosten für den Umzug
Das Jobcenter Umzug Berlin entscheidet im Einzelfall wie der Umzug abläuft. Die Betroffenen müssen persönliche Bedingungen erfüllen, damit die Kostenübernahme erfolgen kann. Die Beauftragung eines Umzugsservice übernimmt das Jobcenter.
Der Körper schwächelt
Wenn Sie körperlich angeschlagen sind und für Sie ein Umzug nicht möglich ist, bewilligt das Jobcenter in der Regel die Finanzierung eines Umzugs mit Komplettservice. Als Grundlage dient der vorab erstellte Kostenvoranschlag (Umzugsangebot) mit unserer Umzugsfirma.
Jobcenter Umzug Berlin fordert Kostensenkung
Unser Umzugsunternehmen Berlin kennt die besonderen Voraussetzungen von Hartz-IV und Bürgergeld-Empfängern. Es gibt die unterschiedlichsten Gründe und Probleme. Möglicherweise vertritt man beim Jobcenter die Auffassung, dass sie die Unkosten in ihrer Wohnung senken müssen. Das erfordert den Umzug, ggf. in eine andere Stadt.
Damit das Jobcenter grünes Licht gibt
Das Jobcenter macht Vorgaben für die zusätzlichen Leistungen. Erfahrungsgemäß sind das:
- Verpackungs- und Umzugsmaterial bereitstellen
- Aufstellen eines Halteverbotsschildes für die Dauer des Umzugs
- Eventuelle Anmietung eines Möbellifts und Lagerraum
- Abschluss einer Transportversicherung
- Sie haben Bedenken, ob das alles sinnvoll ist? Das klären Sie vorab bei einer Umzugsberatung vor Ort.
Wenn das Jobcenter anteilig die Miete und Heizung übernimmt
Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen, gehören Sie einem bestimmten Personenkreis an. Sie sind zur Übernahme von Wohn- und Heizkosten in angemessener Höhe berechtigt.
Informieren Sie sich über die Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bezieht sich dabei auf den § 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und §§ 35 und 36 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
Warum erhalten Sie den Zuschuss?
Dem Jobcenter ist es wichtig, dass der Vermieter nur rechtmäßige Forderungen an Sie stellt. Außerdem möchte es die Kosten für Unterkunft und Heizung des Energieversorgers für die Wohnung in angemessener Höhe übernehmen. Darüber hinaus möchte das Jobcenter ungerechtfertigte Kündigungen durch die Übernahme der Mitgliedsbeiträge vermeiden. Ist vielleicht die Miete schon länger zu hoch?
Bezuschussung bei einem Umzug
Derzeit ist es mit dem Wohnungsmarkt nicht einfach, so dass Sie nur mit viel Mühe eine passende Wohnung finden. Für einen Hartz-IV- oder Bürgergeld-Empfänger gestaltet sich die Suche sehr schwierig. Aufgrund steigender Mieten fallen auch die Angebote geringer aus. Allerdings übernimmt das Jobcenter die Wohnkosten in „angemessener Höhe“. Es ergibt sich allerdings oft die Frage, was darunter zu verstehen ist.
Einen Umzug von dem Jobcenter genehmigen lassen
Die Kosten für den Umzug und die künftige Miete der Wohnung werden nicht auf jeden Fall vom Jobcenter übernommen. Bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter an Ihrem Wohnort reden. Mit der Zustimmung des Jobcenters kann ein Umzug in jedem Fall problemlos stattfinden.
Damit das Jobcenter für sie das finanziell übernimmt, sind bestimmte Richt- und Grenzwerte einzuhalten. Miete für die neue Wohnung und Heizkosten werden sonst nicht übernommen. Außerdem müssen Ihrem Umzug triftige Argumente zugrunde liegen.
Wenn Sie noch keine 25 Jahre alt sind, ist auf jeden Fall vor Abschluss des Mietvertrages eine Zusage einzuholen. Ansonsten können kaum verschiedene Unkosten übernommen werden.
Genehmigung und die Übernahme der Umzugskosten
Selbst wenn der zuständige Sachbearbeiter Ihren Umzug genehmigt hat, müssen Sie gemäß §22 SGB II ihn erst einmal Eigenregie durchführen. Sie müssen sich selbst einen Lkw anmieten und Ihren Umzug mit Freunden, Bekannten und Verwandten durchführen.
Eine Kostenübernahme der Umzugsfirma oder der Mietstation findet erst einmal nicht statt. Allerdings erhalten Sie Helferpauschalen, um die Verpflegung der Umzugshelfer zu gewährleisten.
Gründe für einen Umzug, ggf. in eine andere Stadt
Wenn das Jobcenter Gründe für einen Umzug nachvollziehen kann, gibt es eventuell Zuschüsse. Das könnten sein:
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die einen Umzug deutschlandweit oder innerhalb Berlins erfordert
Arbeit im Schicht- und Wechselschichtbetrieb
Schlechte Verkehrsbedingungen und lange Arbeitswege
Abholzeiten für Kinder sind festgelegt bei Alleinerziehenden
Veränderte familiäre Situation
Trennung vom Ehe- oder Lebenspartner
Gründung einer Familie oder Familiengründung geplant
Aufnahme eines behinderten oder schwer erkrankten Angehörigen mit Pflegebedarf
Gesundheitsgefährdung
Ungünstige Wohnverhältnisse (z. B. Schimmelbildung, die der Vermieter nicht umgehend beseitigt)
Zu erwartende Gewalt oder Drohungen durch Dritte
Zu knapper, unzumutbarer Wohnraum
Kinder haben Anspruch auf eigenen Wohnraum
Bei mehreren Kindern ist eine gemeinsame Raumnutzung u. U. nicht zumutbar (abhängig von Raumgröße, Altersunterschieden und Geschlecht)
Schwangerschaft ab der 13. Woche
Krankheit, Behinderung und Alter
Ist die momentane Wohnung zu klein?
Besteht akuter, erhöhter Wohnraumbedarf?
Nicht plausible Gründe für die neue Wohnung
Einem Umzug ist keine finanzielle Hilfe zu gewähren, wenn:
- Die Person das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Die Ausstattung der Wohnung nur dürftig ist.
- Der Wunsch nach einer anderen Wohnumgebung besteht.
Was sind notwendige Umzugskosten?
Bei einem Umzug in Eigenregie entstehen Kosten für ein Mietfahrzeug, z.B. einen Lkw oder Transporter.
Ebenso die Kosten für die Verpflegung der Umzugshelfer. Je nach Haushaltsgröße können Sie Pauschalen von 20 Euro für 1 bis 4 Personen beantragen.
Darüber hinaus fallen bei Ihrem Umzug die Versicherung sowie Verpackungs- und Umzugsmaterial an.
Damit das Jobcenter den Umzug überhaupt finanziert, müssen triftige Gründe vorliegen. Beispielsweise spielen Alter, Behinderung, körperliche Konstitution oder der Status Alleinerziehende mit Kindern eine Rolle.
Sie müssen 3 Angebote vorlegen
Für eine Übernahme der Umzugskosten müssen Sie dem Jobcenter Umzug Berlin drei Angebote von Umzugsfirmen Ihrer Wahl, bzw. Kostenvoranschläge vorlegen. Diese müssen miteinander vergleichbar sein. In der Regel erhält das preiswerteste Angebot den Zuschlag.
Man lässt Ihnen einen Bewilligungsbescheid mit der Bescheinigung der Kostenübernahme zukommen. Auf der Kostenübernahmebescheinigung (KÜB) sind der Namen des Umzugsunternehmens und das entsprechende Angebot zu finden. Für ein Abrechnen mit der Bewilligungsstelle muss der Umzug bereits erfolgt sein.
Berechnungsgrundlagen für Ihren Umzug
Damit das Jobcenter überhaupt etwas zahlen kann, benötigt es Berechnungsgrundlagen. Für einen Zuschuss zieht es die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete plus Betriebskosten) und die Heizkosten heran. Kosten für eine zentrale Warmwasserbereitung sind inklusive. Richt- und Grenzwerte sind einzuhalten, deshalb orientiert sich das Jobcenter am Mietspiegel (ortsübliche Mieten) und den in einer Gemeinschaft lebenden Personen. Bei der Berechnung spielt die Wohnungsgröße keine Rolle.
In einer Mieterorganisation Mitglied sein
Sind Sie Mitglied in einer Mieterorganisation, zum Beispiel dem Berliner Mieterverein e.V.? Das Jobcenter übernimmt auch die Unkosten (Mitgliedsbeiträge), falls ein mietrechtlicher Bedarf an Beratung besteht.
Nicht plausible Gründe für die neue Wohnung
Einem Umzug ist keine finanzielle Hilfe zu gewähren, wenn:
- Überprüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für die Wohnung
- Beseitigung von Mängeln, z. B. Schimmelbefall
- Durchsetzung der Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz. Beispielsweise Sanierung und neue Möbel nach Wasserrohrbruch
- Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen durch den Vermieter
- Ungerechtfertigte Mieterhöhungen: Mietwucher, Mietpreisüberhöhung, Verstoß gegen die sogenannte Mietpreisbremse
- Durchführung anstehender Modernisierungsmaßnahmen
- Unterstützung bei der Kündigung seitens des Vermieters oder Mieter
- Beratung über Schönheitsreparaturen, bzw. der gesamten Renovierung bei Auszug
- Fragen und Antworten zur Mietkaution
Auch die geringsten Anhaltspunkte können eine Beratung durch eine Mieterorganisation erfordern. Deshalb folgt das Jobcenter den Vorgaben zu einer großzügigen Auslegung. Sie können davon ausgehen, dass Ihre Mitgliedsbeiträge übernommen werden.
Nützlicher Ratgeber – Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.
Im Jahr 2017 gründete der Rechtsjournalist Marcel Weber in Berlin die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. Mit dem Verein soll Transparenz im Bereich Sozialrecht Einzug halten. Damit verschafft man interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in zahlreiche wichtige Themen.
Die Interessengemeinschaft e.V. sieht ihren Ziel und Zweck in der Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen. Außerdem die Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen. Für Leistungsempfänger und Interessierte lässt man somit Informationen und Hilfestellungen zukommen.
Der Verein verfolgt dabei keine wirtschaftlichen Interessen. Einnahmen und Erlöse sind nur für satzungsmäßige Zwecke zu verwenden. Allen Mitgliedern des Vereins kommen keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins zu.
Noch Fragen?
Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon für eine persönliche Umzugsberatung. Fordern Sie direkt das unverbindliche Umzugsangebot an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.